Fundbüro „online“ und Verkauf alter Fundsachen
(psw/ma) Das Fundbüro der Stadt Würselen dient als Sammelstelle für die im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); demnach müssen aufgefundene und offensichtlich verlorene Gegenstände, beispielsweise eine Geldbörse auf dem Gehweg, dem Eigentümer zurückzugeben werden, wenn der Wert der Sache nicht unter 10 Euro liegt. Sofern der Finder den Eigentümer nicht kennt, ist er verpflichtet, den Fund der Behörde, hier also der Stadt Würselen, anzuzeigen bzw. die Sache dort anzuliefern. Umgekehrt kann derjenige, der eine Sache verloren hat, beim Fundbüro nachfragen bzw. online nachlesen, ob die Sache dort von einem ehrlichen Finder abgegeben wurde.