Gericht ordnet die unverzügliche Fortschreibung des Luftreinhalteplans an
Nach mündlicher Verhandlung stellte Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch (31. Juli 2019) unumstößlich klar: Unbestritten ist die Ordnungsmäßigkeit der Messstellen und natürlich die Zielvorgabe, das heißt, die Einhaltung der EU-Grenzwerte. Gerade die Unsicherheit entsprechender Prognosen, die durch eine Fülle von externen Faktoren beeinflusst werden könnte, erfordere, so das Gericht, einen beständigen „Realitätscheck" und – im Sinne eines Stufenplans – die Verankerung von vorsorglichen, gegebenenfalls hinzutretenden Maßnahmen zur Absicherung der tatsächlichen Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte.
