Reformationstag und Allerheiligen - Ladenöffnungen und Wochenmarkt
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Reformationstag in diesem Jahr auch in Nordrhein-Westfalen ein Feiertag ist. Deshalb dürfen Geschäfte in NRW in diesem Jahr am Reformationstag nur dann öffnen, wenn sie nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes privilegiert sind. Entsprechend privilegiert sind in Eschweiler in der Regel die Geschäfte, deren Kernsortiment aus der Warengruppe Blumen und Pflanzen besteht.