Krankenhäuser in Stadt und Städteregion Aachen öffnen ab 20. Mai 2020...
unter Auflagen ihre Türen für Besucher. Laut Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW werden die Besuchsverbote in den Krankenhäusern zum 20. Mai aufgehoben. Besuche für stationäre Patienten sind allerdings nur dann möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, die auf der Basis von einrichtungsbezogenen Gegebenheiten umzusetzen sind. Die Krankenhäuser der Region haben sich in einer Sitzung der Krisenstäbe von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen am 14. Mai im Sinne der Gleichbehandlung aller Patienten und Angehörigen auf einheitliche Rahmenbedingungen verständigt. Die individuellen Regelungen findet man auf den Homepages der jeweiligen Häuser.