Baumfällungen im Stadtgebiet
Der gesamte städtische Baumbestand an Straßen, in Grünanlagen, auf Friedhöfen, auf Kinderspielplätzen und an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Feuerwehrhäusern und Kindergärten unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Werden bei den Kontrollen Schäden festgestellt, die Auswirkungen auf die Standsicherheit haben und nicht durch Rückschnitt oder andere Sicherungsmaßnahmen behoben werden können, müssen diese Bäume gefällt werden.
