Bereits eingezogene Elternbeiträge werden in Alsdorf zeitnah erstattet
Alsdorf. Aufgrund der Dynamik der Ausbreitung der Coronapandemie und der damit verbundenen Verlängerung des Lockdowns bis zunächst zum 31. Januar 2021, hat das Land NRW einen eingeschränkten Pandemie-Betrieb in der Kindertagesbetreuung angeordnet. Für die Kindertagesbetreuung bedeutet dies auch in Alsdorf, dass der dringende Appel aufrechterhalten bleibt, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen sollen.