Neue Regelungen in den städtischen Schwimmbädern
Ab morgen (Freitag, 20. August), entfallen die Inzidenzstufen im Bereich Sport durch die neue Coronaschutzverordnung. Für die städtischen Schwimmhallen gilt dann: Der Zugang ist weiterhin nur immunisierten oder getesteten Personen gestattet. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Im Zweifelsfall kann dies anhand des Schülerausweises nachgeprüft werden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht generell ausgenommen.