Maskenpflicht gilt auch weiterhin auf den Recyclinghöfen
Seit Sonntag, 3. April, reduziert das Land NRW die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. So entfällt die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Stadt und StädteRegion Aachen haben entschieden, dass in ihren Verwaltungsgebäuden Besucher*innen ebenso wie Mitarbeitende weiterhin eine Maske tragen müssen. Diese Regelung gilt auch auf den Aachener Recyclinghöfen bis mindestens 22. April fort.