StädteRegion Aachen. Gerade
Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, sind oft urlaubsreif.
Es ist wichtig, ein paar Tage auszuspannen, da die Pflege körperlich und
psychisch sehr anstrengend und belastend ist. Um pflegenden Angehörigen
ein paar Tage Urlaub zu ermöglichen, ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege
und Verhinderungspflege gesetzlich festgelegt. Die Pflegeberatung der StädteRegion
Aachen weist darauf hin, dass die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten
übernimmt.
Kurzzeitpflege ist die vorübergehende
Pflege, die in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in so genannten „eingestreuten“
Kurzzeitpflegeplätzen in Seniorenheimen angeboten wird. Der Anspruch ist
sowohl zeitlich als auch finanziell pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse
übernimmt bis zu 1.550 Euro bei Pflegestufe 1-3. Bei der Kurzzeitpflege
bleibt ein Eigenanteil von ungefähr 30 Euro pro Tag für Unterkunft und
Verpflegung. Dieser kann durch den Einsatz der zusätzlichen Betreuungsleistungen
verringert werden. Bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld, wird dieses
während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege
besteht, wenn der Pflegebedürftige bereits sechs Monate Leistungen aus
der Pflegeversicherung erhalten und zu Hause betreut worden ist. In dieser
so genannten „Vorpflegezeit“ muss nicht immer die gleiche private Pflegeperson
tätig gewesen sein. Unabhängig von der Pflegestufe steht dem Pflegebedürftigen
pro Kalenderjahr 1.550 Euro zur Verfügung - auch bei der so genannten „Pflegestufe
0“. Dieser Anspruch gilt für maximal 28 Tage im Jahr, diese Zeit kann
allerdings auch in mehrere Phasen aufgeteilt werden. Auch während der Nutzung
der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bislang bezogenen Pflegegelds
weiter gezahlt. Wie die Verhinderungspflege organisiert wird, bleibt dem
Pflegebedürftigen und den Angehörigen überlassen. Diese können die Verhinderungspflege
in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, einem Seniorenheim oder auch zu Hause
in Anspruch nehmen.
Zu Hause besteht dann die Möglichkeit,
dass der Pflegebedürftige und seine Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst
einschalten, der die pflegerische Versorgung für die Urlaubszeit übernimmt.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, eine private Pflegeperson mit der
Versorgung zu betrauen.
Einzelheiten und weitere Informationen
gibt es bei der Pflegeberatung der StädteRegion
Aachen, Zollernstraße 10,
52070
Aachen, telefonisch unter 0241-51985065 oder 0241-51985067.