Kriterien Spielflächen bei Neubauvorhaben
Vorgeschriebene Spielplatzflächen bei Neubauvorhaben: Reduzierung in Ausnahmefällen möglichEin zentrales Element der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen ist die familienfreundliche Stadtplanung. Die Entwicklung einer Stadt hängt immer stärker auch von den so genannten „weichen Faktoren“ ab, also davon, was Familien neben einem guten Job vorfinden. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen, wie kinder- und familienfreundliche Wohngebiete. Aber: Durch die gewachsene Wohnungsdichte, sonstige Siedlungsflächen und den Ausbau des Verkehrsnetzes sind natürlich entstandene Spielgelegenheiten verlorengegangen, so dass der Bedarf durch öffentliche Spielplätze gedeckt werden muss. Es ist Aufgabe der Stadt, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten. Damit dies zielgerichtet und planvoll geschieht, hat der Rat der Stadt Aachen bereits 2003 einstimmig einen Beispielkatalog mit den wesentlichen Kriterien für einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau beschlossen, der Planern Anhaltspunkte für ihre Vorhaben und die Ansprüche der Stadt Aachen gibt.
Darin wurde unter anderem festgelegt, dass in Neubaugebieten zehn Quadratmeter öffentliche Spielfläche pro Kind geschaffen werden solle. Dabei geht man von zwei Kindern pro Wohnung aus, also 20 Quadratmetern Spielfläche pro Wohnung. Seit dem Grundsatzbeschluss werden bei allen Bebauungsplänen die öffentlichen Kinderspielplatzflächen errechnet, planerisch festgesetzt und realisiert. In der Praxis zeigte sich sehr schnell, dass es auch Abweichungsmöglichkeiten von dieser Regelung geben muss.
