Nordrhein-Westfalen verlängert Coronaregelungen zunächst bis zum 30. Juni 2022
Neue Ausnahmen für Ambulanzen gelten ab sofort. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Grund dafür ist, dass verschiedene Regelungen in den Landesverordnungen auf den derzeit möglichen Bürgertestungen und den Einrichtungstestungen beruhen.