Außengastronomie: Stadt erlässt auch im zweiten Halbjahr 2022 Gebühren
Der Stadtrat hat beschlossen, auch im zweiten Halbjahr 2022 auf Gebühren für außengastronomische Angebote im öffentlichen Straßenraum zu verzichten. Bereits erhobene Gebühren für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 werden zurückerstattet. Die entgangenen Einnahmen in Höhe von 300.000 Euro für das zweite Halbjahr werden durch höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt. Mit der jüngsten Entscheidung des Stadtrats wird eine Regelung fortgesetzt, die auch schon für das erste Halbjahr 2022 galt.