Stadt Aachen sucht Schöff*innen für Erwachsenen- und Jugendstrafsachen
In diesem Jahr finden die Wahlen für die Schöff*innen und Jugendschöff*innen zur Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 statt. Dazu stellt jede Kommune eine Schöffenvorschlagsliste auf. Die Aachener Vorschlagsliste für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen muss durch den Rat der Stadt Aachen, die Liste für Jugendstrafsachen durch den Kinder- und Jugendausschuss genehmigt werden. Schöffin beziehungsweise Schöffe kann werden, wer zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, zum Zeitpunkt der Wahl (2023) in Aachen wohnt sowie zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde.