Am 01. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Sträucher zum Schutz...
... heimischer Tierarten. Wer Hecken und Gebüsche noch in Form bringen will, sollte nicht zu lange warten. Die Schonzeit für Hecken beginnt am 01. März. Ab dann dürfen Hecken und Gebüsche nicht mehr geschnitten oder entfernt werden. Wer einen starken Rückschnitt vornehmen will, muss dann bis zum Ende der Schonzeit am 30. September warten. Das gilt für Hausgärten ebenso wie für die freie Landschaft. Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester, aber auch vieler anderer wie beispielsweise der Igel.