Er existiert bereits seit 2009: der „Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche“ bei der Stadt Aachen, verwaltet vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule. Ziel des Fonds ist es, Kindern, Jugendlichen und Familien in unterschiedlichen Notlagen möglichst schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zu gewähren. Nun sind einige der Richtlinien und Verfahrensdetails angepasst worden.
Berücksichtigt werden:
• Die Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
• Ausgaben für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
• Ausgaben für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
• Für Einzelanträge, zum Beispiel Klassenfahrten, werden Mittel vorgehalten, ebenso für Einzel- beziehungsweise Gruppenanträge für Musikinstrumente. Ausgenommen ist dabei der Musikunterricht im Rahmen des schulischen Unterrichts oder dem Offenem Ganztag.
• Innovative Projekte – zum Beispiel generationsübergreifende, Projekte gegenseitiger Hilfe, zur Förderung der Vielfalt – werden einmalig und nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.
• Anträge über eine Bezuschussungssumme von 2.000 Euro werden einmal jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt.