Hinweis des Einwohnermeldeamtes: Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht
Würselen (psw). Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 1. November des vergangenen Jahres wurde u. a. eine Änderung beim An- bzw. Ummeldeverfahren eingeführt und zwar eine Mitwirkungspflicht des Vermieters in Form einer so genannten Wohnungsgeberbestätigung (wir berichteten). Wer seinen Wohnsitz ändert, muss mit der An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt eine schriftliche Bescheinigung vorlegen, aus der das Wohnrecht hervorgeht. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person verpflichtet, den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Die Vorlage des Mietvertrags reicht nicht aus, da hiermit der für die Anmeldung maßgebliche tatsächliche Einzug nicht nachgewiesen werden kann. Bei Eigentum wird das Wohnrecht durch die Vorlage des Notarvertrags dokumentiert.





