Verbote in der Karwoche: Karfreitag - Erster Stiller Feiertag im Jahr
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass für den „Stillen Feiertag“ Karfreitag und für den Vorabend zu Karfreitag nicht nur die normale Sonn- und Feiertagsruhe gelten, sondern dass auch darüber hinaus gehende Vorschriften des Feiertagsgesetzes Nordrhein-Westfalen Anwendung finden. Zusammengefasst gilt folgendes:


