Neue Regeln für Parkausweise von Handwerksbetrieben und Sozialdiensten
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Regeln für den Handwerkerparkausweis und die Parkausweise für soziale Dienste verändert. Auch die Stadt und die StädteRegion Aachen geben die neuen Parkausweise mit Beginn des Jahres 2018 aus. Die neuen Parkausweise können in der Kommune beantragt werden, in dem die Unternehmen ihren offiziellen Betriebssitz haben, aber auch in den Kommunen, in denen sie nachweislich tätig sind. Es gibt fortan Parkausweise für das Stadtgebiet Aachen oder die Kommunen der StädteRegion, für den Regierungsbezirk Köln und für das Land NRW.

