Am 01. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Gebüsche
StädteRegion Aachen. Für die Gartenpflege auf besseres Wetter zu warten, kann sich als Fehler erweisen. Denn die bevorstehende Schonzeit für Hecken beginnt am 1. März und verbietet das Entfernen oder Abschneiden von Hecken und Gebüschen. Darauf hat das Umweltamt der StädteRegion Aachen jetzt hingewiesen. Da einige Vogelarten im Sommer ein zweites Mal brühten, endet diese Schonzeit erst am 30. September. Ein schonender Formschnitt ist während der Schonzeit, also zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden.



