Keine förmlichen Vergabeverfahren für Spielhallen in Stolberg
Die Stolberger Stadtverwaltung ist in ihrem verfahrensmäßigen Vorgehen gegen Spielhallen durch die Vergabekammer Rheinland mit Beschluss vom 12.03.2018 bestätigt worden. Die Kammer lehnte den Antrag eines Unternehmens ab, durch welchen die Kupferstadt Stolberg verpflichtet werden sollte, für die Erteilung künftiger Konzessionen zum Betrieb von Spielhallen ein förmliches europaweites Vergabeverfah-ren durchzuführen.



