Grillen in Grünanlagen: Abfall anschließend bitte entsorgen
Mit steigenden Temperaturen wächst auch die Begeisterung für das Grillen. Die Parks werden entsprechend frequentiert und viele Besucherinnen und Besucher bringen Grillgut und Getränke mit. Doch häufig bleiben ausgebrannte Einweggrills, Plastikfolien, Pappteller und Getränkedosen nach der Grillfeier liegen. Wer dies macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann laut der Aachener Straßenverordnung mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 55 Euro geahndet werden.

