StädteRegion
Aachen. Das Trinkwasser
hat in Deutschland eine hervorragende Qualität. Damit das so bleibt, muss
darauf geachtet werden, dass Pflanzenschutzmittel und andere chemische
Substanzen nicht das Grund- und Oberflächenwasser verunreinigen.
Aus diesem Grunde ist ein konsequenter
Schutz der Gewässer - unter anderem vor Pflanzenschutzmitteln - notwendig.
Die Untere Wasserbehörde der StädteRegion
Aachen weist jetzt auf die geltenden
Regeln beim Umgang mit so genannten „Unkrautvernichtungsmitteln“ hin.
„Unkraut nennt man die Pflanzen, deren
Vorzüge noch nicht erkannt wurden“, sagt der städteregionale Umweltdezernent
Uwe Zink mit einem Schmunzeln. Um störendes Unkraut loszuwerden, ohne Wasser
und Umwelt zu gefährden, bevorzugt er sinnvolle Alternativen wie mechanische
oder thermische Verfahren.
Dem Schutz der Gewässer wird unter anderem
im Pflanzenschutzgesetz höchste Priorität eingeräumt. Dazu gibt es strenge
gesetzliche Regelungen. So ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf
allen Freilandflächen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich
genutzt werden, grundsätzlich untersagt. Dieses Anwendungsverbot gilt insbesondere
auch für alle Wege und Plätze rund ums Haus. Wenn Pflanzenschutzmittel
auf befestige Flächen gesprüht werden, verbleiben sie zwar zunächst dort.
Spätestens der nächste Regen spült sie aber entweder direkt in die Gewässer
oder in die Kanalisation und damit trotz Kläranlage ebenfalls in den Wasserkreislauf.
Das bedeutet ein Risiko für die Umwelt und das Trinkwasser. Verstöße gegen
dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit mit teils empfindlichen Geldbußen
geahndet.
Übrigens: Auch der Einsatz diverser
„Hausmittelchen“ ist auf den genannten Flächen zur Unkrautentfernung
untersagt. Hierunter fallen zum Beispiel Essigsäure, Salz, Haushaltsreiniger
und dergleichen sowie auch Pflanzenschutzmittel, die nicht mit „biologisch
abbaubar“ oder ähnlichem gekennzeichnet sind.
Eingesetzt werden dürfen Pflanzenschutzmittel
auf gärtnerisch genutzten Freiflächen (z. B. Beeten und Rasen).
Dazu sollten die folgenden Hinweise
beachtet werden:
• Pflanzenschutzmittel
sollten nur im Fachhandel und nicht aus dubiosen Quellen - etwa im Internet
bezogen werden.
• Nur
in Deutschland zugelassene Mittel (Kennzeichnung: „Anwendung im Haus-
und Kleingartenbereich zulässig“) dürfen angewendet
werden.
• Die
Gebrauchsanweisung des Mittels muss unbedingt beachtet werden.
• Behandelt
werden sollte nur die tatsächlich vorgesehene Fläche, benachbarte Bereiche
(insbesondere in der Nähe von Gewässern) sind
auszusparen.
• Restmengen
und Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall ins Waschbecken (Abfluss),
den Gully oder die Gewässer gelangen.
Übrigens: das ökologisch und ökonomisch
sinnvollste Unkrautvernichtungsmittel ist immer noch die Hacke.
Weitere Informationen und Tipps zur
Unkrautentfernung findet man im Internet unter:
www.wasser-und-pflanzenschutz.de