Informationsveranstaltung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Das Schulgesetz sieht in § 36 vor, dass Erziehungsberechtigte, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden, in der sie über vorschulische Fördermöglichkeiten zu beraten sind. Die Stadt Eschweiler nutzt diese Gelegenheit seit Jahren auch, um den Erziehungsberechtigten möglichst viele Informationen rund um das Thema „Einschulung – Schulfähigkeit – Betreuungsangebote“ zu geben und ihnen Gelegenheit zu geben, zu allem, was ihnen an allgemeinen Fragen zum Thema „Schule“ unter den Nägeln brennt, Antworten zu bekommen.


