Aktion iOecher: Erstwohnsitz anmelden und iPad gewinnen
Die Anmeldung muss nach dem Meldegesetz innerhalb von sieben Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung erfolgt sein. Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an. Wird die Anmeldefrist überschreitet, muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.
Wer sich mit Erstwohnsitz in Aachen anmeldet, spart die Zweitwohnsitzsteuer, die fällig wird, wenn man mit zweitem Wohnsitz in der Stadt gemeldet ist.
Alle wichtigen Infos für Studierende rund um Anmeldung sowie Erstwohnsitz und vieles mehr gibt es auf iOecher.de und auf aachen.de. Auch das Servicecenter Call Aachen gibt unter der zentralen Rufnummer Aachen 432-0 zwischen 7 und 18 Uhr Antworten auf die Fragen rund um den Service der Stadtverwaltung Aachen.
Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
Fachbereich Presse und Marketing
Haus Löwenstein
Markt 39
52058 Aachen