Information zum Thema Betteln im Stadtgebiet Würselen
Würselen (psw). Aufgrund einiger aktueller Nachfragen zum Thema Betteln im Stadtgebiet weist die Stadt Würselen auf die Rechtslage hin. Diese und andere Verhaltensregeln sind in der so genannten „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Würselen vom 25.07.2011“ geregelt. Hier finden sich neben allgemeinen Verhaltenspflichten beispielsweise Vorschriften über wildes Plakatieren, über Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sowie Regeln für Tierhalter. In der Satzung heißt es in Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 9: „Es ist insbesondere untersagt, mit Kindern sowie in aggressiver Verhaltensweise gegenüber der angesprochenen Person (Versperren des Weges, Festhalten oder sonstiges einschüchterndes Verhalten, auch durch Worte) zu betteln.“ Das bedeutet, dass das Betteln unter Einbeziehung von Kindern generell verboten ist, darüber hinaus aber insbesondere aggressives Betteln verboten ist.

