Neuausrichtung des Pflegegesetzes:
Zahlreiche Leistungen werden ab 2013 angehoben
StädteRegion Aachen. Es sind einschneidende Änderungen, die sich im neuen Jahr im Pflegebereich bemerkbar machen werden. Ab Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz in Kraft. „Verschiedene Leistungen, insbesondere für Menschen mit Demenz, werden angehoben“, sagen Stephan Löhmann und Anne Urban von der Pflegeberatung der StädteRegion Aachen.
Eine wichtige Änderung betrifft die Leistungen für Demenzkranke: Bisher erhalten Menschen mit Demenz, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung bei eingeschränkter Alltagskompetenz, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 100 oder 200 Euro monatlich. Zusätzlich zum heutigen Betreuungsbetrag erhalten Erkrankte in häuslicher Umgebung ab dem kommenden Jahr weitere Leistungen. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz können in der Pflegestufe 0 Leistungen durch einen Pflegedienst von bis zu 225 Euro in Anspruch genommen werden oder ein Pflegegeld von 120 Euro. Dies gab es bisher nicht. Demenzkranke in Pflegestufe I erhalten 665 Euro für einen Pflegedienst (bisher 450 Euro) beziehungsweise 305 Euro Pflegegeld (bisher 235 Euro). In der Pflegestufe II sind es 1250 Euro für den Pflegedienst (bisher 1100 Euro) beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld (bisher 440 Euro). In der Pflegestufe III bleiben die Leistungen unverändert, das heißt 700 Euro Pflegegeld und 1550 Euro für den Pflegedienst.
