Neue Regeln zur Energiesteuerentlastung für produzierende Unternehmen
Mit ÖKOPROFIT Energiemanagement
vorbereiten. StädteRegion Aachen. Produzierende Unternehmen mit hohem Stromverbrauch konnten bisher den Spitzenausgleich problemlos beantragen. Ab 2013 aber gelten neue Regeln: Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (EnMS) oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS (UMS) wird Voraussetzung für die steuerliche Entlastung. Durch eine Teilnahme an ÖKOPROFIT können sich Unternehmen für diese neuen Anforderungen wappnen.
„Mit dem Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer entlastet der Staat energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes“, erklärt Hubert Schramm, ÖKOPROFIT-Ansprechpartner in der StädteRegion Aachen. „Wer 2013 den Spitzenausgleich nach § 55 des Energie- und § 10 des Strom-Steuergesetzes weiter beanspruchen will, muss sein Umwelt- oder Energiemanagementsystem zertifizieren lassen.“ Bis Ende 2014 reicht der Nachweis aus, dass mit der Einführung eines EnMS/UMS begonnen wurde. Ab 2015 müssen die Systeme zertifiziert und damit eine Reduzierung der Energieintensität nachgewiesen sein.
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Mit der Teilnahme am Ökoprofit-Projekt können Betriebe aus der StädteRegion Aachen ihre Energieeffizienz erheblich steigern und dadurch Kosten sparen.
