Universitätsklinikum Aachen scheitert mit Klage auf Rückzahlung
Das Universitätsklinikum hatte sich mit dem Beklagten, einem bei ihr beschäftigten Beamten, darüber geeinigt, dass er seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beantragt und dafür eine Zahlung in Höhe von rund 100.000 € brutto erhält. Nach einer anonymen Anzeige forderte das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW das Universitätsklinikum auf, den Betrag zurückzufordern. Da der Beklagte hierzu nicht bereit war, hat das Klinikum auf Rückzahlung geklagt. Mit Urteil vom 22. Januar 2015 hat die 1. Kammer die Klage abgewiesen.