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Artikel zum Thema: Würselen



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Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Würselen

Würselen

Würselen (psw). Die Stadt Würselen führt in diesem Jahr wieder eine Hundebestandsaufnahme durch. Hierzu wurde ein externer Dienstleister, die in Düren ansässige Firma Springer Kommunale Dienste GmbH, beauftragt. Die Hundebestandsaufnahme hat das Ziel, steuerlich bisher nicht gemeldete Hunde zu erfassen. Während die überwiegende Anzahl der Hundehalter ihre Tiere zwar ordnungsgemäß anmeldet, werden leider immer wieder Tierhalter ermittelt, die eine Umgehung der Steuerpflicht versuchen. Unversteuerte Hunde bereiten der Stadt erhebliche Steuerausfälle und führen zu einer ungerechten Verteilung der Steuerlast. Neben der Erzielung von Mehreinnahmen erfolgt die Hundebestandsaufnahme daher in erster Linie aus Gründen der Steuergerechtigkeit.
Die Befragung beginnt Ende August. Die Mitarbeiter der Firma sind mit einem von der Stadt Würselen ausgestellten Ausweis ausgestattet, der auf Verlangen vorzuzeigen ist. Sie sind montags bis freitags von 10 Uhr bis 20 Uhr und samstags von 09 Uhr bis 17 Uhr im Einsatz, suchen systematisch alle Haushalte in Würselen auf und führen die Befragung an der Wohnungs-/Haus-/Grundstückstür durch. Die Mitarbeiter werden die Wohnungen nicht betreten. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich hierzu beauftragt ist, sollte sich im Zweifelsfall die von der Stadt Würselen ausgestellte Legitimation zeigen lassen.
Sofern ein Hund gehalten wird, sind die Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände sowie deren Stellvertreter nach § 8 Abs. 4 u. 5 der Hundesteuersatzung der Stadt Würselen verpflichtet, den Beauftragten der Stadt auf Nachfrage Auskunft über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter zu erteilen.

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Parkfläche hinter dem „Alten Rathaus“ temporär gesperrt

Würselen

Würselen (psw). Wegen Markierungs- und Pflegearbeiten steht der Parkplatz hinter dem Kulturzentrum „Altes Rathaus“ auf der Kaiserstraße am Montag, 29. August, sowie Dienstag, 30. August, nicht zur Verfügung. Die Stadtverwaltung bittet die Nutzer um Kenntnis, gleichzeitig aber auch um Verständnis. Es wird darum gebeten, an diesen beiden Tagen auf andere öffentliche Parkflächen, zum Beispiel das Cityparkhaus in der nahgelegenen Klosterstraße, auszuweichen.

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Hinweis des Einwohnermeldeamtes: Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht

Würselen

Würselen (psw). Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 1. November des vergangenen Jahres wurde u. a. eine Änderung beim An- bzw. Ummeldeverfahren eingeführt und zwar eine Mitwirkungspflicht des Vermieters in Form einer so genannten Wohnungsgeberbestätigung (wir berichteten). Wer seinen Wohnsitz ändert, muss mit der An- bzw. Ummeldung beim Einwohnermeldeamt eine schriftliche Bescheinigung vorlegen, aus der das Wohnrecht hervorgeht. Bei Mietwohnungen ist der Vermieter bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person verpflichtet, den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen. Die Vorlage des Mietvertrags reicht nicht aus, da hiermit der für die Anmeldung maßgebliche tatsächliche Einzug nicht nachgewiesen werden kann. Bei Eigentum wird das Wohnrecht durch die Vorlage des Notarvertrags dokumentiert.

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Amtsblatt Nr. 11 erscheint am Freitag, 12. August 2016

Würselen

Würselen (psw). Das Amtsblatt Nummer 11 erscheint am Freitag, 12. August, und liegt zur kostenlosen Mitnahme in allen Banken, Sparkassen, Arztpraxen sowie in der Pfarre Sankt Willibrord aus. Außerdem ist das Amtsblatt am Informationsstand im Rathaus, Morlaixplatz 1, erhältlich.

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Straßeninstandsetzungsarbeiten am Willy-Brandt-Ring/K30

Würselen

Würselen (psw). Auf dem Willy-Brandt-Ring/ K30 werden auf mehreren Abschnitten Straßeninstandsetzungsarbeiten durchgeführt, weshalb es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Aktuell wird die Fahrbahn im Bereich zwischen Adenauerstraße und St.-Jobser-Straße saniert; für den Zeitraum der Arbeiten gilt eine Einbahnregelung ab Adenauerstraße in Fahrtrichtung St.-Jobser-Straße. Eine Umleitung über über St.-Jobser-Straße, Schumanstraße und Adenauerstraße eingerichtet.

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Information zum Thema Betteln im Stadtgebiet Würselen

Würselen

Würselen (psw). Aufgrund einiger aktueller Nachfragen zum Thema Betteln im Stadtgebiet weist die Stadt Würselen auf die Rechtslage hin. Diese und andere Verhaltensregeln sind in der so genannten „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Würselen vom 25.07.2011“ geregelt. Hier finden sich neben allgemeinen Verhaltenspflichten beispielsweise Vorschriften über wildes Plakatieren, über Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit sowie Regeln für Tierhalter. In der Satzung heißt es in Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 9: „Es ist insbesondere untersagt, mit Kindern sowie in aggressiver Verhaltensweise gegenüber der angesprochenen Person (Versperren des Weges, Festhalten oder sonstiges einschüchterndes Verhalten, auch durch Worte) zu betteln.“ Das bedeutet, dass das Betteln unter Einbeziehung von Kindern generell verboten ist, darüber hinaus aber insbesondere aggressives Betteln verboten ist.


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