Entlassung eines Polizeischülers aus dem Polizeidienst bestätigt
Die 1. Kammer hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage eines Polizeischülers gegen seine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst abgewiesen. Zur Begründung hat der Vorsitzende Richter Markus Lehmler ausgeführt, dass der Polizeipräsident zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers zum Polizeikommissar gehabt habe. Zwar sei im gesamten Ausbildungskurs über die private Whatsapp-Gruppe eine Vielzahl von Postings verschickt worden, die als zumindest (erheblich) geschmacklos und niveaulos einzuordnen seien. Das könne den Kläger aber nicht entschuldigen. Denn von einem Kommissaranwärter müsse ein gewisses Maß an Selbstkontrolle erwartet werden. Diese habe der Kläger vermissen lassen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein Polizist im Vorbereitungsdienst eben kein Schüler mehr sei.