Keine Erfüllung der Schulpflicht durch Besuch der König Fahad Akademie
Das hat die 9. Kammer mit einem nunmehr den Beteiligten zugestellten Urteil vom 17. April 2015 entschieden. Zum Hintergrund: Die in Aachen wohnenden Klägerinnen im Alter von 11, 13 und 15 Jahren, die die deutsche und die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, hatten bis 2011 eine islamisch ausgerichtete Basisschool in den Niederlanden und von 2011 bis 2013 eine muslimische Schule bzw. Akademie in Birmingham besucht. Sie sollten nun nach dem Willen der Eltern die König Fahad Akademie in Bonn besuchen. Dabei handelt es sich um eine saudi-arabische Schule, die nach zwölfjährigem Schulbesuch zum saudi-arabischen Abitur führt. Unterrichtet wird in arabischer Sprache. Deutsch und Englisch sind obligatorische Fremdsprachen in allen Klassenstufen. Die Bezirksregierung Köln hat die Erteilung vonAusnahmegenehmigungen abgelehnt und die Eltern aufgefordert, die Kinder an einer deutschen allgemeinbildenden Schule anzumelden.