Heinsberg: Keine Wiederholung des Anmeldeverfahrens für Grundschulen
Zu dieser vorläufigen Einschätzung ist die 9. Kammer in ihrem Beschluss vom 23. November 2015 gekommen und hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Es sei schon fraglich, ob für den Eilantrag überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. Eine erneute Durchführung des Anmeldeverfahrens ohne Hinweis auf die beabsichtigte Schließung des Schulstandortes Heinsberg-Unterbruch dürfte nicht erforderlich sein. Spätestens seit der Berichterstattung der Heinsberger Zeitung vom 29. September 2015 ("Eltern wehren sich gegen Schulschließung") dürfte allgemein bekannt sein, dass u.a. die Fortführung des Schulstandortes Heinsberg-Unterbruch überprüft werde.