Rat beschließt Zentren- und Nahversorgungskonzept
Großflächige Supermärkte sollen sich nicht in Gewerbegebieten ansiedeln, sondern in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren. Dieses Ziel verfolgt das Zentren- und Nahversorgungskonzept, das aktualisiert worden ist und das vom Rat der Stadt Aachen am Mittwochabend (29. Juni) einstimmig beschlossen wurde. Die Ortskerne sollen als lebendige und attraktive Mittelpunkte des geschäftlichen Lebens erhalten bleiben. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, fußläufig die Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen. Das Zentren- und Nahversorgungskonzept ist Vorgabe für die Verwaltung bei der Prüfung von Neuansiedlungen. Es dient auch als Grundlage bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Für den Einzelhandel, insbesondere für Investoren, bietet es eine Orientierungshilfe, versteht sich jedoch nicht als Mittel zum Schutz vor weiteren Wettbewerbern. Betriebe mit Verkaufsflächen von weniger als 800 Quadratmetern werden durch das Konzept nicht erfasst, sie können überall errichtet werden. Entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen sind natürlich zu beachten.