Was sich 2024 beim Pflegegrad ändert
Zum 1. Januar 2024 sind Leistungen des neuen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) der Bundesregierung in Kraft getreten, die unter anderem höhere Beträge bei den Geld- und Sachleistungen vorsehen. Darüber hinaus gibt es Veränderungen bei der Begutachtung Pflegebedürftiger und in der Rehabilitation für pflegende Angehörige. Das Recht auf Auskunft gegenüber den Pflegekassen hinsichtlich bereits abgerechneter Leistungen wird mehr Transparenz schaffen und einen besseren Überblick über die noch zur Verfügung stehenden Leistungen im Kalenderjahr bewirken.