CoronaSchVO ab 25.01.2021: Neue Regelungen zur Maskenpflicht – auch im Rathaus
Ab Montag, 25. Januar, treten mit der geänderten Fassung der Coronaschutzverordnung neue Regelungen zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Kraft. Für bestimmte Bereiche besteht dann – unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes – die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Zu den medizinischen Masken gehören sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare Masken (KN95/N95).