Alles rund um Aachen

Der Fachbereich Presse und Marketing der Stadt Aachen weist darauf hin, dass es Privatleuten nicht erlaubt ist, die Gewässer in Parkanlagen mit eigenen Booten zu befahren, darin zu schwimmen oder im Winter die Eisflächen zu betreten. Diese Regelung gilt für den Hangeweiher und alle anderen Wasserflächen in Parkanlagen.
Es gibt zwar keine Verordnung, die die Stadt Aachen selbst erlassen hat. Das ist aber auch nicht nötig, weil das Land Nordrhein-Westfalen in Paragraf 33 des Landeswassergesetzes deutlich gemacht hat, was auf Gewässern in Parkanlagen nicht erlaubt ist.

Als Eigentümerin kann die Stadt in Absprache mit der für Gewässer zuständigen unteren Wasserbehörde einzelne Nutzungen zulassen, zum Beispiel über Pacht- und Nutzungsverträge. Für den Hangeweiher gibt es zurzeit drei solcher Verträge: mit einem Anglerverein, einem Verein von Modellbootfahrern und einem Bootsverleiher. Sie dürfen die Wasserfläche offiziell nutzen, sonst niemand.