Herzogenrath

Anlässlich bestimmter Alters- und Ehejubiläen werden die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger durch den Bürgermeister oder einen Vertreter besucht. Daneben werden aber auch persönliche Glückwunschschreiben versandt. Im Einzelnen besteht folgende Regelung:

Altersjubilare:

• 80. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder einen Vertreter

• 85. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben

• 90. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister oder einen Vertreter

• 91.- 94. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben

• ab dem 95. Lebensjahr: jährlicher Besuch durch den Bürgermeister oder einen Vertreter

• sowie zum 100. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister und einen Vertreter der StädteRegion

• sowie zum 105. Lebensjahr: Besuch durch den Bürgermeister und einen Vertreter der StädteRegion

Zusätzlich wird ebenfalls die Presse über die Jubiläen informiert. Selbstverständlich können die Jubilare im Vorfeld auch mitteilen, wenn kein Besuch oder eine Veröffentlichung ihres Jubiläums in der Presse gewünscht wird.

Ehejubilare:

Hier erfolgt ein Besuch, o.ä, nur nach Anmeldung durch die Jubilare. Weitere Fragen zu dem Thema beantworten Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen des Bürgermeisterbüros gerne:

Heike Fraedrich, Zi. 118, Tel. 02406/83-144 oder

Nicole Vennemann, Zi. 118, Tel. 02406/83-140.