Herzogenrath

Die bisherige Struktur wurde im Rahmen einer Neuorganisation durch ein zentrales Modell ersetzt. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) regelt die berufliche Anerkennung für die sogenannten reglementierten Berufe. Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des sonstigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben. Sie gewährleistet diesen ausländischen Staatsangehörigen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern. Die Berufsanerkennungsrichtlinie ist am  20. Oktober 2005 in Kraft getreten und war daraufhin innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist die Richtlinie in den beruflichen Fachgesetzen und Verordnungen umgesetzt worden.

Die Richtlinie ist 2013 novelliert worden. Eine Neuerung der Reform ist die Einführung von Berufsausweisen. Zudem wird es möglich, die Verfahren nah der Berufsanerkennungsrichtlinie wahlweise auch über die Einheitlichen Ansprechpartner in den Ländern abzuwickeln. Ab dem 01.01.2016 wurde die bisherige Struktur der Ansprechpartner in 21 Kreisen und kreisfreien Städten durch ein zentrales Modell ersetzt. Zentraler Ansprechpartner ist die Bezirksregierung Detmold sowie ein Modernes Internetportal in NRW mit einem Antragsmanagementsystem.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.nrw-ea.de