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Mit Schreiben vom 13.04.2016 hat die Untere Kommunalauf-sicht der Kupferstadt Stolberg mitgeteilt, dass die Haushalts-satzung für das Jahr 2016 genehmigt wurde. Damit bestätigen die Aufsichtsbehörden zugleich die Wirksamkeit der 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes, durch den Stolbergs Stadtfinanzen nachhaltig konsolidiert werden sol-len. Nach der erfolgreichen Aufarbeitung der fehlenden Jah-resabschlüsse aus den Jahren 2008 bis 2013 wurde damit ein weiteres Etappenziel auf dem Weg zu einer soliden Haus-haltsführung erreicht. „Seit Dezember 2011 ist Stolberg pflichtiges Mitglied im Stär-kungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen, weil die Kup-ferstadt zum damaligen Zeitpunkt die Kontrolle über ihren Haushalt zu verlieren drohte.“, erklärt Bürgermeister Dr. Tim Grüttemeier. „In den letzten Jahren haben wir das Ruder her-umreißen können. Mit der nun vorliegenden Haushaltsgenehmigung wird uns die Wirksamkeit unseres Haushaltssicherungsplanes erneut von den Aufsichtsbehörden bestätigt. Im Jahr 2016 haben wir den Haushaltsausgleich endlich erreicht und Stolberg kommt wie-der ohne neue Schulden aus.“
In wenigen Jahren konnte damit das für 2011 prognostizierte Haushaltsdefizit von 30,5 Millionen Euro jährlich mit Hilfe des Landes vollständig abgebaut werden. Der Haushaltsausgleich ohne weitere Konsolidierungshilfe wird für das Haushaltsjahr 2021 angestrebt.

„Die Kolleginnen und Kollegen der Kämmerei haben in den zurückliegenden Monaten eine hervorragende Arbeit geleistet und so ein kleines Wunder bewirkt.“, freut sich auch Kämmerer Willi Esser. „Dass wir in so kurzer Zeit sowohl die fehlenden Jahresabschlüsse nachholen und zugleich auch einen Haushaltsausgleich erreichen könnten, hat vor wenigen Jahren wohl noch kaum jemand für möglich gehalten. Mit diesem doppelten Erfolg kehren wir endlich wieder zurück zur Normalität – nicht nur im Arbeitsalltag der Kämmerei, sondern auch in Sachen kommunaler Haushaltsführung.“

Der Haushaltssicherungsplan muss jedoch auch weiterhin jährlich fortgeschrieben werden. Die entsprechenden Unterlagen für das Haushaltsjahr 2017 sind der Bezirksregierung Köln deswegen bis zum 01.12.2016 gemeinsam mit der Haushaltssatzung für das kommende Jahr zur Genehmigung vorzulegen. Angesichts der bisherigen Sanierungserfolge haben Bürgermeister und Kämmerer jedoch keinen Zweifel, dass auch diese Hürde genommen wird.