Herzogenrath

Noch bis Mitte Januar 2016  können Eltern, die Ihren Wohnsitz in der Stadt Herzogenrath haben, zur Sicherstellung der Betreuung ihrer Kinder diese bei einer der 22 „Kindertageseinrichtungen“ (Kitas) anmelden. Dies trifft für Erziehungsberechtigte zu, deren Kinder im kommenden Jahr ein, zwei oder drei Jahre alt werden und die zum 01.08.2016 dem Beginn des neuen Kindergartenjahres 2016/2017 einen Betreuungsplatz benötigen. Seit drei Jahren haben Eltern, deren Kind das erste Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Platz  in einer Kita bzw. in einer Tagespflegestelle. Eltern von Kindern im Alter von 0,4 Monaten bis 1 Jahr können ebenfalls in den Kitas  nachfragen, ob für ihr Kind in der Gruppenform 2 ein Platz zur Verfügung steht. Sollte dies nicht so sein, besteht die Möglichkeit, unter einjährige Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen betreuen zu lassen.  Informationen hierzu erhalten die Eltern unter Tel. 02406-83 533.

Im Oktober 2015  fand wiederum eine Abfrage nach dem Betreuungsbedarf  für die Eltern statt, die ihre Kinder noch nicht in einer Kita oder von einer Tagespflegeperson betreuen lassen. Die angemeldeten Wünsche wurden vom Jugendamt an die Kitas bzw. Tagespflegestellen weitergeleitet. Diese werden sich mit den Erziehungsberechtigten, die einen Bedarfsabfragebogen an das Jugendamt zurückgeschickt haben, in Verbindung setzen.

Den Eltern, die an dieser Bedarfserhebung nicht teilgenommen haben und folglich auch keinen Fragebogen an das Jugendamt gesandt haben, wird empfohlen, mit der Leitung der Kindertageseinrichtung, in die ihr Kind aufgenommen werden soll, einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. Die Adressen und Telefonnummern der Kindertageseinrichtungen sind der Homepage der Stadt Herzogenrath (www.Herzogenrath.de) oder dem Telefonbuch zu entnehmen. Zur Gewährleistung einer Planungssicherheit wird darum gebeten, den oben genannten Anmeldezeitraum möglichst einzuhalten.