Alles rund um Aachen

StädteRegion Aachen. Gerade Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, sind oft urlaubsreif. Es ist wichtig, ein paar Tage auszuspannen, da die Pflege körperlich und psychisch sehr anstrengend und belastend ist. Um pflegenden Angehörigen ein paar Tage Urlaub zu ermöglichen, ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gesetzlich festgelegt. Die Pflegeberatung der StädteRegion Aachen weist darauf hin, dass die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernimmt. Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Pflege, die in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in so genannten „eingestreuten“ Kurzzeitpflegeplätzen in Seniorenheimen angeboten wird. Der Anspruch ist sowohl zeitlich als auch finanziell pro Kalenderjahr begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.550 Euro bei Pflegestufe 1-3. Bei der Kurzzeitpflege bleibt ein Eigenanteil von ungefähr 30 Euro pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Dieser kann durch den Einsatz der zusätzlichen Betreuungsleistungen verringert werden. Bekommt der Pflegebedürftige Pflegegeld, wird dieses während der Kurzzeitpflege zur Hälfte weitergezahlt.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn der Pflegebedürftige bereits sechs Monate Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten und zu Hause betreut worden ist. In dieser so genannten „Vorpflegezeit“ muss nicht immer die gleiche private Pflegeperson tätig gewesen sein. Unabhängig von der Pflegestufe steht dem Pflegebedürftigen pro Kalenderjahr 1.550 Euro zur Verfügung - auch bei der so genannten „Pflegestufe 0“. Dieser Anspruch gilt für maximal 28 Tage im Jahr. Dieser Zeitraum kann allerdings in mehrere Phasen aufgeteilt werden. Auch während der Nutzung der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bislang bezogenen Pflegegelds weiter gezahlt. Wie die Verhinderungspflege organisiert wird, bleibt dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen überlassen. Diese können die Verhinderungspflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, einem Seniorenheim oder auch zu Hause in Anspruch nehmen.

Zu Hause besteht dann die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige und seine Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst einschalten, der die pflegerische Versorgung für die Urlaubszeit übernimmt. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, eine private Pflegeperson mit der Versorgung zu betrauen.

Hinweis:

Einzelheiten und weitere Informationen gibt es bei der Pflegeberatung der StädteRegion Aachen (Zollernstraße 10, 52070 Aachen) telefonisch unter 0241/5198-5065 oder 0241/5198-5067.