Alles rund um Aachen

In den letzten Wochen erreichen die Stadt Aachen vermehrt Anfragen von Grundstückseigentümern, die von Unternehmen Angebote zur sogenannten Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen erhalten haben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Pflicht zur Prüfung nur noch in Wasserschutzgebieten besteht. In den Monaten Oktober und November 2014 wurden bereits alle Grundstückseigentümer in den Aachener Wasserschutzgebieten durch die Stadt  entsprechend informiert. Durch einige Unternehmen wurden jedoch auch Grundstückseigentümer angesprochen, für deren Grundstücke gar keine Pflicht zur Prüfung besteht.

Unter www.aachen.de/dichtheitspruefung kann eine Straßenliste mit sämtlichen betroffenen Grundstücken eingesehen werden. Unter 432-6011 werden auch telefonisch Auskünfte darüber erteilt. Besteht für ein Grundstück die Pflicht zur Erstprüfung, ist auf die Zulassung des Prüfers als Sachkundiger in der Liste des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zu achten (im Internet: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/). Entsprechende Auskünfte können auch bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, der Handwerkskammer Aachen und der Ingenieurkammer-Bau NRW eingeholt werden.
Werden Zustands- und Funktionsprüfungen durch Prüfer ohne entsprechenden Sachkundenachweis durchgeführt, können vorgelegte Nachweise durch die Stadt nicht anerkannt werden.