Gerichtsnews
Die Eltern der im September 2008 auf dem Segelschulschiff „Gorch
Fock“ zu Tode gekommenen Jenny Böken haben die Bundesrepublik
auf Zahlung einer Entschädigung von 40.000 € verklagt. Sie berufen
sich auf eine Vorschrift des Soldatenversorgungsgesetzes. Danach
wird den Eltern eines Soldaten eine Entschädigung gezahlt, wenn er
sich „bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen
besonderen Lebensgefahr“ aussetzt und infolgedessen verstirbt. Die
Sanitätsoffizieranwärterin war während ihrer Nachtwache aus bisher
ungeklärten Umständen über Bord gegangen und wurde rund zwei
Wochen später tot aus der Nordsee geborgen. Die Bundesrepublik
hat es vorprozessual abgelehnt, eine Entschädigung zu zahlen, weil
ihrer Ansicht nach der Dienst auf der „Gorch Fock“ für die Soldatin
nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden war.
Wann die zuständige 1. Kammer in dem Verfahren entscheiden wird,
ist noch offen. Zunächst wird die Bundesrepublik Gelegenheit
erhalten, sich zu der Anfang Dezember 2013 bei Gericht
eingegangenen Klage (Aktenzeichen 1 K 2995/13) zu äußern.



Veröffentlicht im Auftrag des
Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Aachen
Dr. Frank Schafranek