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In den letzten Tagen melden sich beim Ordnungsamt der Stadt Aachen vermehrt besorgte Gastwirte und berichten von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer. Danach sollen die Gastronomen, angeblich im Auftrag der Stadt Aachen, zum Abschluss eines jährlichen "Aktualisierungs-Abonnements" zum Preis von 99 Euro gedrängt werden. Dafür erhalte man jährlich eine aktualisierte Fassung des Jugendschutzgesetzes, das Gastwirte ja in ihren Gaststätten aushängen müssen. Dabei wird auch mit möglichen Ordnungsstrafen gedroht. Auch aus anderen Bereichen Nordrhein-Westfalens und aus Hessen sind solche Anrufe gemeldet worden.

 

Das Presseamt der Stadt Aachen weist darauf hin, dass die Anrufer nicht im Auftrag der Stadt handeln und warnt vor dem leichtfertigen Abschluss eines solchen Abonnements. Die Gastwirte sind zwar rechtlich verpflichtet, die geltenden Bestimmungen des aktuellen Jugendschutzgesetzes an gut sichtbarer Stelle in ihren Betrieben auszuhängen. Solche Aushänge sind aber preiswert über den Gastronomie-Fachhandel, bei Getränkehändlern und den Fachverbänden zu beziehen. Und: Das Jugendschutzgesetz wird auch nicht jährlich geändert.

 

Nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb sind solche Anrufe mit unterdrückter Rufnummer allein schon unzulässig. Das Presseamt rät daher, diese Anrufe zu ignorieren, einfach aufzulegen und sich nicht leichtfertig auf eine Bestellung einzulassen.

 



Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
Fachbereich Presse und Marketing
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