Alles rund um Aachen
In der gestrigen Sitzung (Mittwoch, 3.Juni) des Rates der Stadt Aachen
wurde die die so genannte Geschwisterkindregelung auch auf die
Kindertagesbetreuung ausgeweitet. Bisher galt diese nur für
Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen (OGS).

Das bedeutet konkret: Nur für das erste Kind wird der volle Beitrag für
die KiTa, Kindertagespflege oder OGS fällig. Für das zweite Kind zahlt
die Familie nur den halben Beitrag, der in der Betreuungsstufe und -art
fällig würde. Ab dem dritten Kind müssen dann keine Beiträge mehr
gezahlt werden.




Veröffentlicht im Auftrag der
Stadt Aachen
Fachbereich Presse und Marketing
Haus Löwenstein
Markt 39
52058 Aachen