Alles rund um Aachen
Das Thema Sauberkeit steht in Aachen ganz oben auf der Agenda. Eine wichtige Säule auf dem Weg zu mehr Sauberkeit im Stadtbild ist dabei die ordnungspolitische. Sie hat ihr Fundament einerseits in den rechtlichen Grundlagen und andererseits in der tatsächlichen Kontrolle mit Ahndung der Verstöße. Der Rat verabschiedete jetzt in seiner aktuellen Sitzung nach eingehenden Beratungen im Hauptausschuss und in den Bezirksvertretungen ein entsprechend verschärftes Konzept zur Änderung der Aachen Straßenverordnung. So wird zum Beispiel demnächst die Behinderung und Belästigung von Nutzern des ÖPNV in Busunterständen beziehungsweise die Zweckentfremdung von Busunterständen mit 35 Euro geahndet. Hundeführer müssen zukünftig geeignete Behältnisse zur Beseitigung des Hundekots bei sich haben und bei Kontrollen auch vorzeigen können – ansonsten werden 25 Euro fällig. Das Füttern von verwilderten Haustauben ist dann ebenso wie das von Wasservögeln und Fischen verboten. Wild-Plakatieren kostet laut dieser Vorlage 50 statt 35 Euro und verpflichtet auch zur unverzüglichen Beseitigung. Die Beseitigungspflicht trifft dabei nicht nur den Verursacher, sondern auch die jeweiligen Veranstalter. Das Wegwerfen von Spritzbesteck schlägt mit 75 beziehungsweise 100 Euro auf Spielplätzen zu Buche. Aschenbecher im Straßenraum ausschütten soll 75 statt 35 Euro kosten, das Wegwerfen einer Zigarettenkippe 15 statt 10 Euro, das Hinterlassen von Grillrückständen 50 Euro, das Wegwerfen eines Kaugummis 35 Euro (bisher 15) oder das Skaten durch Jugendliche mit Gefährdung 10 Euro (vorher 5).

 

 

 

 

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