Stolberg

Die Stadt Stolberg bittet zu beachten: Die jährlichen Erfassungsbögen für die Ablesung der Zwischenzähler von Brauchwasseranlagen, zur Gartenbewässerung oder zur Erfassung sonstiger Schwundmengen müssen bis spätestens 15.10.2023 zurückgesendet werden.

Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, können nach diesem Stichtag eingereichte Daten für den Abzug von Schwundmengen im Grundbesitzabgabenbescheid des nächsten Jahres nicht berücksichtigt werden