Herzogenrath

... für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath-Kohlscheid und den Schiedsbezirk Herzogenrath- Mitte

Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Bewerbungen werden bis spätestens zum 20. Mai 2022 erbeten. Das Ehrenamt der Schiedsperson kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht vorbestraft sind oder unter Betreuung stehen. Außerdem sollte man das 30. Lebensjahr vollendet haben und sollte nicht älter als 70 Jahre alt sein und in der Gemeinde wohnen.

Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss einen entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Das Schiedsverfahren hilft, gerichtliche Verfahren, die oft langwierig und vor allem kostspielig sind, zu vermeiden und so den Rechtsfrieden schnell wiederherzustellen.

Im Hinblick auf das Ehrenamt einer Schiedsperson sollte die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein; insbesondere wäre eine Mediationserfahrung von Vorteil. Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit und die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen gehören hierzu. Darüber hinaus sollte die zu wählende Schiedsperson über einen gewissen Bildungsgrad und damit die Fähigkeit verfügen, eine Schiedsstelle zu organisieren, Formulare in ihrer Bedeutung zu erkennen und anzuwenden (PC-Kenntnisse) und sich innerhalb des Schiedsamtes durch den Besuch von Schiedsamtsseminaren und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.-BDS -fortzubilden.

Ferner sind die Schiedspersonen verpflichtet, an den von der Leitung des zuständigen Amtsgerichtes, der auch die Dienst- und Fachaufsicht über die Schiedspersonen obliegt, regelmäßig abgehaltenen Dienstbesprechungen teilzunehmen. Nach dem Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) tragen die Gemeinden die Sachkosten des Schiedsamtes.

Sie können sich bei Interesse und Eignung schriftlich mit kurzem Lebenslauf bewerben. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 20.05.2022 an die Stadt Herzogenrath, A 32 Ordnungsamt, Rathausplatz 1, 52134 Herzogenrath Sie können natürlich auch eine entsprechende Email an: Ordnungsamt@herzogenrath.de  senden oder Sie reichen Ihre Bewerbung persönlich ein. Bereits vorliegende Initiativbewerbungen werden automatisch berücksichtigt. Eine erneute Bewerbung ist nicht erforderlich.

Der Rat der Stadt wählt die Schiedsperson für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die gewählte Schiedsperson darf die Wahl erst antreten, wenn sie durch die Direktorin oder den Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt worden ist. Danach wird die Schiedsperson von der Leitung des Amtsgerichtes auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

Telefonische Rückfragen erbeten unter 02406/ 83-416