Alles rund um Aachen

... Zwei Ausschüsse und der Inklusionsbeirat tagen in der kommenden Woche bei der StädteRegion.

StädteRegion Aachen. In der kommenden Woche finden bei der StädteRegion Aachen die Sitzungen des Inklusionsbeirates, des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt sowie des Städteregionsausschusses statt. Am Dienstag, dem 21. September beginnt die Sitzungswoche um 16:00 Uhr mit dem Inklusionsbeirat. Er kommt in Raum E 072 (Mediensaal) des Hauses der StädteRegion, Zollernstraße 16, 52070 Aachen, zusammen und befasst sich unter anderem mit der Fortschreibung des Inklusionsplans.

Zudem wird sich die Gebärdensprach-AG der Realschule Alsdorf vorstellen und die „Special Olympic World Games 2023 für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung" werden thematisiert.

Am Mittwoch, dem 22. September, kommt um 16:00 Uhr der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt ebenfalls im Mediensaal zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem das neue Netzwerk „Gesundheitspartner StädteRegion Aachen", die nationale Demenzstrategie, Gewaltprävention, aber auch die Angebote des Café Plattform und von „" der Caritas.

Am Donnerstag, dem 23. September, tagt um 18:30 Uhr der Städteregionsausschuss ebenfalls im Mediensaal der StädteRegion. Dabei stehen etliche Tagesordnungspunkte auf der Agenda, die bereits in den Fachausschüssen beraten wurden. Themen der Sitzung sind unter anderem die Aufstockung des Förderprogramms für Regenerative Energien und Zuschüsse im Gesundheitsbereich. Es geht außerdem um die zweite Stufe der Machbarkeitsstudie zur „Regio-Tram", Klimaneutralität in den Beteiligungen und den Sachstand zum „Einstein-Teleskop".

Die vollständigen Tagesordnungen sowie die Vorlagen zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten können unter www.staedteregion-aachen.de/politik nachgelesen werden. Alle Sitzungen der politischen Gremien der StädteRegion starten mit einer Einwohnerfragestunde.

Bei Sitzungen kommunaler Gremien findet die 3G-Regelung Anwendung. Wer an der Sitzung teilnehmen will, muss den erforderlichen Nachweis einer Immunisierung (geimpft oder genesen) oder Testung (nicht älter als 48 Stunden) im Rahmen der Einlasskontrolle vorlegen. Auf dem Weg zum Platz muss eine medizinische Maske getragen werden. Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gelten an festen Sitzplätzen keine Maskenpflicht und kein Mindestabstand mehr.