Alsdorf

Alsdorf. Aufgrund der Änderungen der Coronaschutzverordnung ist die Nutzung von Spielplätzen auch in Alsdorf ab Donnerstag, 7. Mai, wieder zulässig. Darauf macht die Stadtverwaltung Alsdorf aufmerksam. Personen, die Kinder zum Spielplatz begleiten, müssen zu anderen Begleitpersonen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.

Sind die Begleitpersonen eines Kindes Geschwister, Eltern oder Personen, die zusammen mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, brauchen diese Personen untereinander den Mindestabstand nicht einzuhalten.

Die Verwaltung bittet dringend darum, die Anzahl der Begleitpersonen auf eine Begleitperson pro Familie zu beschränken.

Skater-und Bolzplätze sind keine Spielplätze, sondern Sportanlagen. Die Nutzung dieser Plätze ist daher weiterhin untersagt.